Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB könnte auch für agentische Geheimbedingungen stehen, aber so geheim sind sie dann auch wieder nicht.
Wir weisen hin auf das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz § 4, sowie das E-Commerce Gesetz §§ 9 und 11.
Weitere Informationen
Zusätzlich zu den AGB gibt es Details zum Widerruf, den Datenschutzbestimmungen, Zahlungsmöglichkeiten, Haftungsausschluss, allgemeinen Teilnahmebedingungen.
AGB
Es gelten die AGB des EPU Markus Weilguny.
Stand Juni 2024.
1. Vertragssprache
Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst, Dateninformationen und Beschwerdeerledigung werden in deutscher Sprache angeboten.
Abschnitt 2 – Seminare
1. Berechtigung – Lehrgangsträger
1.1 Soweit Berechtigungen für die Durchführung von Seminaren notwendig sind, werden diese durch Kooperationspartner erfüllt.
1.2 Für Lehrgänge welche wir in Kooperation mit anderen Lehrgangsträgern durchführen, gelten zusätzlich die jeweiligen Geschäftsbedingungen und Vorschriften dieser.
1.2.1 Lehrgänge welche in Kooperation mit anderen Lehrgangsträgern durchgeführt werden, sind entsprechend gekennzeichnet.
2. Anmeldungen
2.1 Die Anmeldung zu den jeweiligen Seminaren erfolgt verbindlich.
2.2 Nach der Anmeldung werden seminarbezogene Informationen (z.B. Anfahrt, Schulungsort, Lernunterlagen) ausgesendet.
2.3 Mit dem Tag der Anmeldung gelten die Rücktrittsbedingungen.
3. Durchführung
3.1 Jedes Seminar kann (z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl) auch ohne Angabe von Gründen kurzfristig abgesagt werden.
3.1.1 Sollte ein Seminar abgesagt werden müssen, übernimmt der Veranstalter keine Haftungen, Stornokosten oder sonstigen Ersatz für eventuelle Ansprüche für z.B. Verfall des Urlaubs, Reise-, Unterkunftsstorno, oder sonstiger Aufwände des Teilnehmers.
3.2 Auf die Durchführung des Seminars besteht kein Rechtsanspruch.
4. Leistungen und Seminarziel
4.1 Leistungen gemäß Seminarausschreibung sind Anhaltspunkte, es besteht kein Rechtsanspruch auf Erfüllung der (Teil-) Leistungen, welche insbesondere auf Grund von Witterung, höherer Gewalt, Rechtsänderungen, Behördenauflagen, o.a. zustande kommen.
4.2 Änderungen in den Seminarzeiten, Unterrichtseinheiten, Inhalten und Seminarorten zur Erreichung das Seminarzieles können jederzeit ohne Angaben von Gründen erfolgen, ohne dass aus den Änderungen ein Anspruch der Seminarteilnehmer an den Veranstalter geltend gemacht werden kann.
4.3 Der Veranstalter haftet ausschließlich für die Erreichung des eigentlichen Seminarzieles lt. Ausschreibung, sofern dies in seinem Einflussbereich liegt.
4.3.1 Der Veranstalter verpflichtet sich für das Erreichen des Seminarzieles ausreichend qualifiziertes Personal, Material und die notwendigen Rahmenbedingungen bereit zu stellen.
4.3.2 Das Erreichen des Seminarzieles setzt immer die ausreichende Mitarbeit des Seminar- Teilnehmers voraus. Für mangelnden Seminarerfolg des Teilnehmers, nicht bestandene Prüfungen, nicht erreichtes Seminarziel auf Grund von Fehlstunden usw. ist der Seminarteilnehmer selbst verantwortlich, es können daraus keine Ansprüche abgeleitet werden.
4.4 Seminarbestätigungen
4.4.1 Auf eine Teilnahmebescheinigung am Seminar hat Anspruch, wer mindestens 80% der Seminarzeit je Unterrichtsabschnitt anwesend war, sofern aufgrund rechtlicher Vorschriften keine anderen Anwesenheitsverpflichtungen bestehen.
4.4.2 Auf ein Seminar-Zeugnis hat Anspruch, wer mindestens 80% der Seminarzeit je Unterrichtsabschnitt anwesend war und der Teilnehmer sich erfolgreich (mit mind. 80% Erfolgsquote) einer Prüfung unterzogen hat, sofern aufgrund rechtlicher Vorschriften keine anderen Verpflichtungen bestehen.
5. Haftung und Zulassung
5.1 Die Teilnahme an den Seminaren erfolgt auf eigene Haftung und Verantwortung. Es gilt bei allen Tätigkeiten insbesondere die Eigenverantwortung und die Selbstkontrolle.
5.2 Die Zulassungsvoraussetzungen zu den Seminaren sind allgemein das vollendete 18. bzw. 21. Lebensjahr, die körperliche und geistige Eignung (gem. ASchG), sowie die strafrechtliche Zuverlässigkeit. Eventuelle Ausnahmen siehe jeweilige Seminarbeschreibung.
5.2.1 Bei bestimmten Seminaren ist die Vorlage einer behördlichen Verlässlichkeits- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
5.2.2 Fällt eine Zulassungsvoraussetzung weg, ist eine Teilnahme am Seminar nicht möglich.
5.3 Die in den Seminarbeschreibungen angeführten Ausrüstungsgegenstände sind von den Seminarteilnehmern selbst mitzubringen.
5.3.1 Bei fehlen gewisser Schutzausrüstung kann eine Teilnahme an praktischen Übungen und Vorführungen aus Haftungsgründen versagt werden.
5.4 Der Veranstalter haftet ausnahmslos nur bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz durch seine Mitarbeiter, jedoch nicht durch Tätigkeiten von Mitwirkenden der Teilnehmer und anderer.
5.4.1 Den Anordnungen des Personals, insbesondere bei sämtlichen Tätigkeiten mit Waffen und Geräten o.ä. ist ausnahmslos Folge zu leisten.
5.4.2 Handlungen von Teilnehmern, welche auch nur die Annahme rechtfertigen, dass sie sich selbst oder andere Personen in irgendeiner Weise gefährden könnten, oder eine Gefährdung durch eine Handlung bereits eingetreten ist, hat den sofortigen Ausschluss vom Seminar ohne Kostenrückerstattung zur Folge.
5.5. Mit der Teilnahme gewähren Teilnehmer die zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzung von Ton- und Bildmaterial welches im Rahmen des Seminars entsteht.
6. Rechnungen
6.1 Der Rechnungsbetrag ist rechtzeitig vor Seminarbeginn einzuzahlen (Bankweg beachten).
6.2 Die Einzahlungsbestätigung ist zum ersten Seminartag mitzubringen und vorzulegen.
6.2.1 Wir behalten uns vor, bei nicht fristgerechter Zahlung den Teilnehmer bei voller Zahlungsverpflichtung vom gegenständlichem Seminar auszuschließen (siehe Stornobedingungen Pkt. 7.1.3), oder am Seminar teilweise jedoch mit nur eingeschränktem Leistungsspektrum (z.B. ggf. ohne Verpflegung, ohne gesonderte Materialbereitstellung, etc.) mitwirken zu lassen. Ferner kann am Ende des Seminars die Prüfungsteilnahme verweigert, bzw. die Teilnahmebestätigung bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten werden.
6.3 Alle Beträge, sofern nicht anders angegeben gelten exkl. 20% österreichischer Umsatzsteuer.
6.4 Ein Skonto kann nicht abgezogen werden.
6.5 Rabatte
6.5.1 Rabatte können je nach Veranstaltung vom Veranstalter gewährt werden.
6.5.2 Bei Eintritt von Zahlungsverzug verlieren sämtliche gewährte Rabatte ihre Gültigkeit, und es erfolgt ausnahmslos die Verrechnung des original Seminarpreises (Listenpreis), welche mit der ersten qualifizierten Mahnung (siehe Pkt. 8.1.1) nachgewiesen wird (siehe auch Pkt. 8.2.).
6.6 Teilzahlungen
6.6.1 Teilzahlungen müssen explizit gewährt werden.
6.6.2 Es gilt bei Teilzahlungen eine 50%-ige Anzahlung über den Gesamtbetrag vor Seminarbeginn. Die 50%-ige Restsumme kann auf mehrere Raten, über die Dauer bis maximal sechs Monate nach Ausbildungsende aufgeteilt werden.
6.6.2 Bei Teilzahlungen sind keine Rabatte oder andere Vergünstigungen anrechenbar.
6.6.3 Die Teilzahlungen sind kostenlos (kein Mehrpreis, keine Verzinsung, etc.)
6.6.4 Etwaige Teilnahmebescheinigungen, Abschlusszeugnisse, Ausweise usw. werden erst mit Ende der letzten Ratenzahlung ausgefolgt.
6.7 Gutschriften und Gutscheine
6.7.1 Gutschriften und Gutscheine können nicht in Bargeld abgelöst werden.
6.7.2 Gutschriften und Gutscheine können nur durch Teilnahme an einem gleichwertigen Seminar unter Einhaltung sämtlicher Seminarbestimmungen und allgemeiner Geschäftsbedingungen eingelöst werden.
6.7.3 Gutschriften und Gutscheine sind auf andere Personen übertragbar.
6.7.4 Gutschriften und Gutscheine die nicht eingelöst werden gelten als verfallen.
6.7.5 Auf Gutschriften und Gutscheine können keine Rabatte gewährt werden.
Abschnitt 3 – Gefährliche Tätigkeiten und Gefahrgüter
Anmerkung: Insbesondere für die Beratung im Rahmen von Bewegung, Stunts, Filmwaffen und Spezialeffekten gelten besondere Ansprüche an die Sicherheit aller Beteiligten. Beratung und Durchführung erfolgen stets sorgfältig und nach bestem Wissen, jedoch sind Unfälle niemals auszuschließen.
1. Haftung
1.1. Die Produzentenhaftung trägt der Auftraggeber, insbesondere hinsichtlich Brandschutz, Arbeitnehmerschutz, Meldepflichten, sowie für Fehler in zur Verfügung gestelltem Material. Eine entsprechende Versicherung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
1.2. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Tätigkeiten, welche in der Verantwortlichkeit der Firma liegen, liegt in der Verantwortung der Firma.
Abschnitt 4 – Handel
1. Lieferung
1.1. Angegebene Lieferzeiten gelten ab Zahlungseingang.
1.2. Die Leistungsausführung beginnt, wenn alle Voraussetzungen, die zur Ausführung erforderlich sind, durch den Kunden erledigt sind, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt sind.
1.3. Vereinbarte Termine und Lieferfristen können überschritten werden, jedoch maximal bis zur gesetzlichen Frist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
1.4. Unsere Verkaufspreise beinhalten im Regelfall keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung (EXW). Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten, ggf. mit einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
2. Gefahrübergang
2.1. Die Gefahr geht ab Abholung der Lieferung an den jeweiligen Frachtführer über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Alle unterwegs entstandenen Schäden, wie Bruch, Verlust, etc. sind unmittelbar dem jeweiligen Frachtführer anzuzeigen und auf dem Lieferschein / Empfangsquittung zu vermerken. Der Kunde übernimmt die Gewähr dafür, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen, die für Transport, Lagerung, Verkauf und Verwaltung der gelieferten Ware erforderlich sind, bereits bestehen.
2.2. Wir weisen bei Selbstabholung von Gefahrgut ausdrücklich daraufhin, dass das Transportfahrzeug den aktuell geltenden Bestimmungen des ADR / Gefahrguttransporte entsprechen und der Fahrer eine entsprechende Lizenz zum Transport von Gefahrgut der entsprechenden Klasse gem. ADR besitzen muss.
3. Lagerung bestellter Waren
3.1 Für nicht zu einem vereinbarten Termin abgeholte oder übernommene Waren (Annahmeverzug) werden täglich fällige Lagergebühren verrechnet. Diese richten sich nach Gefährlichkeit und Platzverbrauch der Waren.
• Pro Kubikdezimeter fällt 1 Euro täglich an.
• Bei Gefahrgütern fallen pro kleinster Verpackungseinheit bzw. bei losen Einheiten pro Kubikdezimeter 10 Euro täglich an.
• Bei Mietgegenständen fällt der angebotene tägliche Mietsatz an.
Alternativ kann die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Betrieb eingelagert werden.
3.2 Wird eine gelagerte Ware storniert, fallen die bis zum Datum der schriftlichen, formlosen Stornierung entstandenen Lagergebühren an.
3.3 Wird eine Ware 30 Tage nicht abgeholt, gilt sie als storniert und die entstandenen Lagergebühren sind zu bezahlen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
4.2. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
4.3. Zurückbehaltung
Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation, außer in den Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
5. Produkthaftung
5.1. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Abschnitt 5 – Handel mit Verbrauchern
1. Bestellvorgang, Bestellkorrektur, Bestellabbruch
Wenn Sie das gewünschte Produkt ausgewählt haben, können Sie dieses unverbindlich durch Anklicken des Buttons [in den Warenkorb] in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons [Zum Warenkorb] unverbindlich ansehen. Die Produkte können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons [Löschen] wieder aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb kaufen wollen, klicken Sie den Button [Zur Kasse]. Bitte geben Sie dann Ihre Daten ein. Bei Erstbestellung ist eine Registrierung als “Neuer Benutzer” erforderlich. Für weitere Bestellungen genügt die Eingabe des vom Benutzer bei der Erstregistrierung festgelegten Logins und Passwortes. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Nach Eingabe Ihrer Daten und Auswahl der Art der Zahlung und Lieferung gelangen Sie über den Button [Bestellung bestätigen] zur Bestellseite, auf der Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen können. Durch Anklicken des Buttons [zahlungspflichtig bestellen] schließen Sie den Bestellvorgang ab. Durch Betätigung des „Zurück-Pfeiles“ des Browsers können Sie die Eingaben korrigieren. Der Bestellvorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browsers abbrechen.
Unmittelbar nach Ihrer Registrierung bekommen Sie Ihre Zugangsdaten als E-Mail zugesendet.
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestellbestätigung per E-Mail zu. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
2. Lieferung
2.1. Angegebene Lieferzeiten gelten ab Zahlungseingang.
2.2. Die Leistungsausführung beginnt, wenn alle Voraussetzungen, die zur Ausführung erforderlich sind, durch den Kunden erledigt sind, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt sind.
2.3. Vereinbarte Termine und Lieferfristen können überschritten werden, jedoch maximal bis zur gesetzlichen Frist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
2.4. Im Falle eines erfolglosen Zustellversuches trägt der Kunde die Versandkosten. Falls ein weiterer Zustellversuch gewünscht ist, sind die zusätzlichen Versandkosten im Vorhinein zu bezahlen.
2.5. Bei Abholung im Geschäft findet online nur eine Reservierung statt, der Kaufvertrag wird erst im Geschäft abgeschlossen. In diesem Fall gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
4. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Es wird auf das Bestehen eines Rücktritts-/Widerrufsrechts hingewiesen.
5. Link zur Beschwerdeplattform der Europäischen Kommission
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner*innen werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Firma und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz der Firma als vereinbart.
Vollständige AGB für Firmengeschäfte
Im Folgenden finden sich die kompletten AGB.