Wir beraten gerne: +43 670 4 007 007, FFF@FightingForFilm.com

Allgemeine Mietbedingungen

Folgende Bedingungen gelten für die Vermietung von Gegenständen, über die AGB hinaus.

Mietkosten pro Tag

24 EUR für Deko-Waffen die keine Waffen sind (Nachbauten, Gummi, 3D Druck).

48 EUR für Softair-Waffen.

72 EUR für Schreckschuss-Waffen, deaktivierte Originale und Model Guns.

Abgabe nur an Berechtigte.

Nach Kontakt: Signalwaffen und alle anderen Waffen, welche nur unter Aufsicht eines Waffenmeisters benutzbar sind.

Mindestumsatz

Der Mindestumsatz pro Leihvorgang beträgt 120 Euro.

Mietdauer für Filmwaffen & Rabatte

Einzelner Tag

Angegebene Mietpreise gelten pro begonnenem Kalendertag.

Ausgenommen sind Abholungen zwischen 17 und 20 Uhr am Vortag, diese sind kostenfrei.

Rabatte

Rabatte gelten ausschließlich (1) bei vorheriger Reservierung und (2) bei fristgerechter Bezahlung.

(1) Wird die Mietdauer weniger als 48 Stunden vor Mietende verlängert, oder wird die verlängerte Mietdauer nicht im Voraus kommuniziert (d.h. der Rückgabetermin wird nicht eingehalten), verfallen alle Rabatte und es wird jeder einzelne Kalendertag der Mietdauer voll verrechnet.

(2) Wird der fällige, rabattierte Betrag nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen bzw. der auf der Rechnung vereinbarten Zahlungsziele beglichen, so verfallen ebenfalls alle Rabatte und es wird jeder einzelne Kalendertag der Mietdauer voll verrechnet.

Der Mindestumsatz bleibt von Rabatten unberührt.

Rabatt für Wochenenden

Als Wochenende gilt: Abholung ab Freitag 12 Uhr, Rückgabe bis Montag 10 Uhr.

Wochenendpreise belaufen sich auf 150% des Tagespreises.

Rabatt für ganze Wochen

Pro Kalenderwoche werden 3 Einzeltage verrechnet.

Abholungen ab Montag 10 Uhr, Rückgaben bis Montag 10 Uhr der nächsten Woche.

Rabatt für Studenten

Nachweislich inskribierte Studenten einschlägiger Studienrichtungen (Film, Schauspiel, Waffentechnik) erhalten einen Rabatt von 50%. Alle anderen Bedinungen gelten.

Reservierung von Filmwaffen

Reservierungen erfolgen mittels Anzahlung über den Webshop.

Der Rest der Rechnung kann bei Abholung beglichen oder direkt von der Kaution (s.u.) abgezogen werden.

Abholung oder Zustellung von Filmwaffen

Abholung

Abholung erfolgt an der von uns nach Reservierung genannten Adresse am reservierten Tag oder zwischen 17 und 20 Uhr am Vortag.

Zustellung

Alternativ stellen wir gegen eine Zusatzgebühr die gemieteten Gegenstände zu. Innerhalb Österreichs günstiger, jedoch weltweit möglich.

Eine Zustellung ist nur bei Gegenständen möglich, welche rechtlich per Post versendet werden können. Waffen nach WaffG sind vom Versand ausgeschlossen.

Bei Lieferung beginnt die Mietperiode am Tag der nachgewiesenen Zustellung bzw. Hinterlegung bei der Post. Die Mietperiode endet am Tag der nachgewiesenen Absendung entsprechend Sendungsverfolgungsnummer.

Kaution bei Abholung

Als Pauschalkaution gelten 100 Euro pro Leiheinheit, d.h. pro Produkt, mindestens jedoch 300 Euro. Die Kaution ist bei Abholung in bar zu hinterlegen. Ansonsten kann keine Ware ausgefolgt werden.

Rückgabe von Filmwaffen

Rückgaben haben am letzten Tag der Reservierung bis spätestens 20 Uhr nach Vereinbarung zu erfolgen, danach wird ein weiterer Tag für jeden Tag bis zur Rückgabe verrechnet.

Verspätete Rückgabe

Achtung: Bei verspäteter Rückgabe können keine Rabatte gewährt werden. Es werden immer volle Einzeltage vom Tag der Abholung bis zum Tag der tatsächlichen Rückgabe in Rechnung gestellt.

Kosten bei Beschädigungen

Alle Geräte sind im selben Zustand zu retournieren, in dem sie entgegen genommen werden, ansonsten müssen wir eine Instandhaltungspauschale erheben. Diese beläuft sich pro Leiheinheit

• bei Verschmutzung: +1 Tagesmiete (daher bitte Reinigen 😉

• bei Kratzern und leichten Beschädigungen: +1 Tagesmiete

• bei Funktionsstörungen und schweren Beschädigungen: +5 Tagesmieten

• bei Verlust: Warenwert, mindestens aber 500 Euro netto

Rücktritt

Wie in den AGB erwähnt kann von Mietvorgängen, bei denen noch keine Ware ausgefolgt wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zurückgetreten werden.

Die Ausfolgung der Ware erfolgt im Regelfall einen Arbeitstag vor Beginn der Leihdauer bzw. des Versanddatums, da wir die Objekte aus dem Lager entnehmen und ab diesem Zeitpunkt Kosten für den Mietvorgang anfallen.

Filmwaffen mieten: Vorraussetzungen

Bei Filmwaffen muss entsprechend der gesetzlichen Bedingungen zwischen unterschiedlichen Kategorien unterschieden werden.

Grundsätzlich gilt natürlich guter Hausverstand, um maximale Sicherheit und die Wahrung öffentlicher Interessen zu gewährleisten.

Gesetzliche Rahmenbedingungen sind Änderungen unterlegen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Zur Abgabe eines scharfen Schusses unbrauchbar gemachte Waffen

Die Benützung von Waffen zu szenischen Zwecken und mit diesen zusammenhängenden Tätigkeiten im Rahmen des Bühnenbetriebs ist für Schusswaffen dann zulässig, wenn sie zur Abgabe eines scharfen Schusses unbrauchbar gemacht worden sind. Die Verwendung durch einen Bühnenwaffenmeister ist zulässig. Es handelt sich allerdings um Waffen, d.h. außerhalb des Bühnenbetriebs ist ggf. eine Waffenbesitzkarte erforderlich.

Bei Signalwaffen ist ein Besitz nur entsprechend der waffenrechtlichen Kategorie möglich.

Liegt keine Berechtigung vor, stellen wir Ihnen gerne einen Waffenmeister zur Seite.

Perkussionswaffen und solche die vor 1871 erzeugt wurden

Volljährigen ist in Österreich entsprechend WaffG der Besitz solcher Waffen ermöglicht. Eine Waffenbesitzkarte ist auch für Faustfeuerwaffen nicht erforderlich.

Nachbauten von Waffen deren Modell vor 1871 entwickelt wurde

Ebenso wie bei den Originalen, nur dass Faustfeuerwaffen eine Waffenbesitzkarte voraussetzen.

Luftdruckwaffen / CO2-Waffen nach WaffG

Sind von der WBK-Pflicht ausgenommen, allerdings handelt es sich um Waffen. Ein Führen ist daher nur mit Waffenpass gestattet.

Airsoft / Softair

Können frei gemietet werden.

Deaktivierte Waffen

Sind ehemalige Schusswaffen vollständig deaktiviert und als solche von der Behörde überprüft, gelten sie nicht mehr als Waffen und können frei gemietet werden.

Deko Nachbauten von Waffen

Spezifisch als Dekorationsobjekte nachgebaute Attrappen sind nicht funktionsfähig und können als Gegenstände frei gemietet werden.

Nicht-Schusswaffen

Klingenwaffen und dergleichen können ab 18 gemietet und im Rahmen szenischer Zwecke frei verwendet werden.

Waffenmeister für Filmwaffen

Gewisse Waffen bedürfen professioneller Betreuung durch einen Waffenmeister. Unsere erfahrenen Experten stehen Ihrer Produktion gerne zur Seite.

Schreckschuss-Munition am Set

Sie können von unserem Waffenfachhandel zu handelsüblichen Preisen Schreckschussmunition ab 1.000 Stück beziehen.

Ansonsten bringen wir eine dem Drehbuch entsprechende Menge an Munition mit und verrechnen nur tatsächlich verwendete Patronen. Dabei kommt der Schuss auf 2 Euro netto.

Beratung und Begleitung

Für individuelle Beratung und Betreuung vom Skript bis zum Set stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

20% etwaiger Consulting-Kosten schreiben wir gerne auf Ihren Mietpreis gut (bis max. 50% der gesamten Mietkosten).

Auch passende Fortbildungen zur sicheren und technisch korrekten Handhabung durch Ihr Team bieten wir in unseren Workshops und auf Anfrage.

Wir wünschen viel Erfolg bei der authentischen Inszenierung Ihrer Action und würden uns freuen, Sie dabei begleiten zu dürfen.

Aktualisierung…
  • Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.