Wir beraten gerne: +43 670 4 007 007, FFF@FightingForFilm.com

Rechtliche Voraussetzungen für den Besitz von Filmwaffen

Filmwaffen dürfen nur entsprechend der rechtlichen Voraussetzungen besessen werden. Die Rechtslage ist komplex. Hier finden Sie einen Überblick zum Waffenbesitz.

Grundsätzlich gilt guter Hausverstand zur Wahrung maximaler Sicherheit und öffentlicher Interessen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen sind Änderungen unterlegen. Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt das Waffengesetz.

Zur Abgabe eines scharfen Schusses unbrauchbar gemachte Waffen

Die Benützung von Waffen zu szenischen Zwecken und mit diesen zusammenhängenden Tätigkeiten im Rahmen des Bühnenbetriebs ist für Schusswaffen dann zulässig, wenn sie zur Abgabe eines scharfen Schusses unbrauchbar gemacht worden sind. Die Verwendung durch einen Bühnenwaffenmeister ist zulässig.

Es handelt sich allerdings um Waffen, d.h. außerhalb des Bühnenbetriebs ist ggf. eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Bei Signalwaffen ist ein Besitz nur entsprechend der waffenrechtlichen Kategorie möglich.

Liegt keine Berechtigung vor, stellen wir Ihnen gerne einen Waffenmeister zur Seite.

Schreckschusswaffen

Schreckschusswaffen wurden von Grund auf zur ausschließlichen Verwendung von Schreckschussmunition (auch: blanke Munition, Knallmunition, Effektmunition) entwickelt. Sie können nicht umgebaut werden um scharfe Munition zu verschießen. Als solche sind sie als weniger gefährlich einzustufen als scharfe Waffen und sind in Österreich frei ab 18 Jahren erhältlich. Ein Führen in der Öffentlichkeit ist verboten.

Perkussionswaffen und solche die vor 1871 erzeugt wurden

Volljährigen ist in Österreich entsprechend WaffG der Besitz solcher Waffen ermöglicht. Eine Waffenbesitzkarte ist auch für Faustfeuerwaffen nicht erforderlich.

Nachbauten von Waffen deren Modell vor 1871 entwickelt wurde

Ebenso wie bei den Originalen, nur dass eine Waffenbesitzkarte erforderlich ist.

Luftdruckwaffen / CO2-Waffen nach WaffG

Sind von der WBK-Pflicht ausgenommen, allerdings handelt es sich um Waffen. Ein Führen ist daher nur mit Waffenpass gestattet.

Airsoft / Softair

Können frei ab 18 gemietet werden. Es gilt die SoftairwaffenVO.

Deaktivierte Waffen

Deaktivierte originale Schusswaffen fallen unter die Kategorie C des Waffengesetzes und können als solche erworben werden.

Deko Nachbauten von Waffen

Spezifisch als Dekorationsobjekte nachgebaute Attrappen sind nicht funktionsfähig und können als Gegenstände frei gemietet werden.

Blankwaffen

Klingenwaffen und dergleichen können ab 18 gemietet und im Rahmen szenischer Zwecke frei verwendet werden.

Salutwaffen

Originale Schusswaffen die umgebaut wurden für Schreckschussmunition werden als Salutwaffen bezeichnet. Es handelt sich jedoch nach wie vor um Waffen nach Waffengesetz. Salutwaffen sind waffenrechtlich genau so einzustufen wie die Originalwaffen.

Es gelten stets die Sicherheitsbestimmungen des Waffenmeisters.

Beratung und Begleitung

Für individuelle Beratung und Betreuung vom Skript bis zum Set stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ein guter Einstieg um selbstermächtigt mit Waffen korrekt umzugehen ist der Waffenführerschein.

Wir wünschen viel Erfolg bei der authentischen Inszenierung Ihrer Action und würden uns freuen, Sie dabei begleiten zu dürfen.

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