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Steyr M95

 300,00 inkl. MwSt

Das österreichisch-ungarische Gewehr aus 1895, u.a. im ersten Weltkrieg im Einsatz.

Nur mit Waffenmeister verfügbar. Preis versteht sich als Anzahlung.

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Steyr Mannlicher M95 Gewehr aus dem 1. Weltkrieg

Dieses 1895 entwickelte Gewehr wurde als Infanterie Repetier-Gewehr M.95 (Infantry Repeating-Rifle M95) eingeführt und erstmalig in Steyr gefertigt. Das vorliegende M95 wurde in Budapest gefertigt und platziert es damit zwischen 1897 und 1918 – und heißt damit wohl Gyalogsági Ismétlő Puska M95 😉

Für die Verwendung mit Platzpatronen umgebaut.

Bei Fighting for Film nur unter Betreuung eines Waffenmeisters verfügbar.

Details finden sich in den Mietbedingungen.

Fotos von Patrick Klikovics, Tom Weilguny oder Markus Weilguny, so nicht anders angegeben.

Versand von Waffen nach WaffG

Der Versand von Waffen an Endkunden ist laut Waffengesetz rechtlich ausgeschlossen. Der Kauf erfolgt durch Abholung. Es ist auch möglich eine Abholung bei einem Waffenhändler in Ihrer Nähe zu arrangieren. Dazu kontaktieren Sie uns bitte im Anschluss an Ihre Bestellung.

Sollten Sie in Deutschland, oder einem anderen Mitgliedsstaat der EU leben, bieten wir ebenfalls den Versand zu einem lokalen Waffenhändler an. Allerdings unterliegt die Überlassung nationalem Recht. Es ist also wahrscheinlich, dass sie weitere Voraussetzungen erfüllen müssen, um eine Waffe dann von ihrem hiesigen Waffenhändler übernehmen zu können.

Unsere Leistungen verstehen sich EXW und sind mit Übergabe an den Abholer bzw. Spediteur erbracht.

Prüfen Sie vor Erhalt, dass Waffen sicher verwahrt werden können. Die Voraussetzungen zur Verwahrung erfahren Sie im Waffenführerschein.

Rechtliche Voraussetzungen für den Besitz von Filmwaffen in Österreich

Filmwaffen dürfen nur entsprechend der rechtlichen Voraussetzungen besessen werden. Die Rechtslage ist komplex. Hier finden Sie einen Überblick:

Rechtliche Voraussetzungen für den Besitz von Filmwaffen.

Salutwaffen

Originale Schusswaffen die umgebaut wurden für Schreckschussmunition werden als Salutwaffen bezeichnet. Es handelt sich jedoch nach wie vor um Waffen nach Waffengesetz. Signalwaffen sind waffenrechtlich genau so einzustufen wie die Originalwaffen.

Waffen der Kategorie B und C bedürfen einer Waffenbesitzkarte.

Verbotene Waffen der Kategorie A, wie Maschinengewehre, dürfen grundsätzlich nicht im Besitz von Zivilpersonen sein. Sie bedürfen einer ministeriellen Ausnahmebewilligung.

Beim Einsatz von Signalwaffen, wie dem MG42 oder der AK47, kann ein befähigter Waffenmeister rechtlich erforderlich sein. Diese Waffen sind Kriegsmaterial und ein Überlassen an Darsteller könnte gegebenfalls strafbar sein. Es gelten stets die Sicherheitsbestimmungen des Waffenmeisters.

Filmwaffen mit professioneller Betreuung durch einen gewerblichen Waffenmeister

Ein Waffenmeister unterstützt Regisseure, Schauspieler und Requisiteure bei der sicheren und beeindruckenden Darstellung von Waffen auf Bühne und Leinwand. Er kümmert sich um Arbeitnehmerschutz, Behördenwege, passende Munition und Verwahrung. Er entlastet die Produktion, hebt den Sicherheitsstandard und die Qualität der Handhabung.

Wussten Sie, dass wir die Einschulung der Hauptdarsteller von Im Westen Nichts Neues und Cops durchführen durften, und das Opernhaus Zürich und die großen Bühnen Österreichs waffentechnisch unterstützen?

Lust auf mehr Gewehr?

Interessiert Sie die Welt der Filmwaffen? Begeben Sie sich auf ein Abenteuer: vom Waffenführerschein zum Waffenmeister.

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Waffenart

Schreckschuss Gewehr

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