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Allgemeine Mietbedingungen und Verleih von Filmwaffen

Folgende Bedingungen gelten für die Vermietung von Gegenständen, inbesondere für den Verleih von Filmwaffen, zusätzlich zu den AGB.

Kostenübersicht

Der Mietpreis setzt sich zusammen aus:

  • Tagesmietpreis.
  • Rabatt für längere Mietdauer.

Mindestens wird der Mindestumsatz berechnet.

Mehrkosten können entstehen durch:

  • Verspätete Rückgabe.
  • Verschmutzung, Beschädigung oder Verlust.

Vor Übergabe ist eine Kaution zu hinterlegen. Nach Rückgabe erhalten Sie die Kaution wieder, abzüglich allfälliger offener Kosten.

1.1. Miete von Filmwaffen pro Tag

Die Tagesmietpreise sind:

  • 24 EUR für Deko-Waffen die keine Waffen sind (Nachbauten, Gummi, 3D Druck).
  • 48 EUR für Softair-Waffen.
  • 72 EUR für Schreckschuss-Waffen, deaktivierte Originale und Model Guns.
  • Auf Anfrage: Signalwaffen und andere Waffen.
  • Nur mit Waffenmeister: Für Waffen, welche rechtlich nur unter Aufsicht eines Waffenmeisters benutzbar sind, fallen Personal- und Materialkosten an.

Abgabe nur an Berechtigte.

1.2. Rabatte für längeren Verleih von Filmwaffen

Einzelner Tag

Angegebene Mietpreise gelten pro begonnenem Kalendertag.

Ausgenommen sind Abholungen zwischen 17 und 20 Uhr am Vortag, diese sind kostenfrei.

Die Rückgabe erfolgt am gleichen Kalendertag bis spätestens 20 Uhr.

Rabatte

Rabatte gelten ausschließlich (1) bei vorheriger Reservierung und (2) bei fristgerechter Bezahlung.

(1) Wird die Mietdauer weniger als 48 Stunden vor Mietende verlängert, oder wird die verlängerte Mietdauer nicht im Voraus kommuniziert (d.h. der Rückgabetermin wird nicht eingehalten), verfallen alle Rabatte und es wird jeder einzelne Kalendertag der Mietdauer voll verrechnet.

(2) Wird der fällige, rabattierte Betrag nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen bzw. der auf der Rechnung vereinbarten Zahlungsziele beglichen, so verfallen ebenfalls alle Rabatte und es wird jeder einzelne Kalendertag der Mietdauer voll verrechnet.

Der Mindestumsatz bleibt von Rabatten unberührt.

Rabatt für Wochenenden

Pro Wochenende werden 1,5 Tage verrechnet. Das entspricht einem Rabatt von 62,5% auf vier Kalendertage.

Als Wochenende gilt: Abholung ab Freitag 12 Uhr, Rückgabe bis Montag 10 Uhr.

Rabatt für ganze Wochen

Pro Woche werden 3 Einzeltage verrechnet. Das entspricht einem Rabatt von 57% auf sieben Kalendertage.

Abholungen ab 10 Uhr, Rückgaben bis 10 Uhr am gleichen Wochentag der folgenden Woche.

Rabatt für Studenten

Nachweislich inskribierte Studenten einschlägiger Studienrichtungen (Film, Schauspiel, Waffentechnik) erhalten einen zusätzlichen Rabatt von 50%. Alle anderen Bedinungen gelten.

1.2. Mindestumsatz pro Verleih

Der Mindestumsatz pro Leihvorgang beträgt 180 Euro.

1.3. Kaution

Die Kaution beträgt mindestens 300 Euro, oder 100 Euro pro Leiheinheit, falls mehr als 3 Gegenstände gemietet werden.

Die Kaution ist vor Abholung auf unser Konto einzuzahlen oder bei Abholung in bar zu hinterlegen. Ansonsten kann keine Ware ausgefolgt werden.

1.4. Reservierung von Filmwaffen

Reservierungen erfolgen mittels Anzahlung.

Der Rest der Rechnung kann bei Abholung beglichen oder direkt von der Kaution (s.u.) abgezogen werden, so der Kautionsbetrag den voraussichtlichen Mietbetrag übersteigt.

2. Abholung oder Zustellung von Filmwaffen

Abholung

Abholung erfolgt an der von uns nach Reservierung genannten Adresse am reservierten Tag oder zwischen 17 und 20 Uhr am Vortag.

Zustellung

Alternativ stellen wir gegen eine Zusatzgebühr die gemieteten Gegenstände zu. Innerhalb Österreichs günstiger, jedoch weltweit möglich.

Eine Zustellung ist nur bei Gegenständen möglich, welche rechtlich per Post versendet werden können. Waffen nach WaffG sind vom Versand ausgeschlossen.

Bei Lieferung beginnt die Mietperiode am Tag der nachgewiesenen Zustellung bzw. Hinterlegung bei der Post. Die Mietperiode endet am Tag der nachgewiesenen Absendung entsprechend Sendungsverfolgungsnummer.

3. Rückgabe von Filmwaffen

Persönliche Rückgaben haben am letzten Tag der Reservierung bis spätestens 20 Uhr (nach Vereinbarung) zu erfolgen.

Rücksendungen

Postalische Rückgaben sind am letzten Tag der Reservierung nachgewiesen mit Sendungsverfolgungsnummer zu versenden. Für eine Wahrung der Frist genügt die nachweislich rechtzeitige Absendung der Ware.

Die Gefahr der Rücksendung sowie dessen Nachweis liegt jeweils beim Kunden. Eine entsprechende Versicherung in Höhe des Warenwertes ist daher empfehlenswert.

Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen. Bei unfreien Rücksendungen werden die Lieferkosten von der Kaution in Abzug gebracht.

Verspätete Rückgabe

Achtung: Bei verspäteter Rückgabe verfallen alle Rabatte. Es werden immer volle Einzeltage vom Tag der Abholung bis zum Tag der tatsächlichen Rückgabe in Rechnung gestellt.

Wird eine Verzögerung der Rückgabe durch den Verleiher verursacht (z.B. keine Bürozeiten am Tag der Rückgabe), entstehen dafür natürlich keine Mehrkosten.

4. Kosten bei Beschädigungen

Alle Geräte sind im selben Zustand zu retournieren, in dem sie entgegen genommen werden, ansonsten müssen wir eine Instandhaltungspauschale erheben. Diese beläuft sich pro Leiheinheit auf:

• Verschmutzung: +1 Tagesmiete – daher bitte Reinigen 😉 Gilt kumulativ zu Beschädigungen.

• Kratzer und leichte Beschädigungen: +1 Tagesmiete.

• Funktionsstörungen und schwere Beschädigungen: +5 Tagesmieten.

• Verlust: Warenwert, mindestens aber 500 Euro netto.

5. Rücktritt vom Verleih von Filmwaffen

Wie in den AGB erwähnt kann von Mietvorgängen, bei denen noch keine Ware ausgefolgt wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zurückgetreten werden.

Die Ausfolgung der Ware erfolgt im Regelfall einen Arbeitstag vor Beginn der Leihdauer bzw. des Versanddatums, da wir die Objekte aus dem Lager entnehmen und ab diesem Zeitpunkt Kosten für den Mietvorgang anfallen.

6. Vorraussetzungen zum Leihen von Filmwaffen

Bei Filmwaffen muss entsprechend der gesetzlichen Bedingungen zwischen Kategorien unterschieden werden.

Grundsätzlich gilt natürlich guter Hausverstand, um maximale Sicherheit und die Wahrung öffentlicher Interessen zu gewährleisten.

Gesetzliche Rahmenbedingungen sind Änderungen unterlegen. Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt das Waffengesetz.

Zur Abgabe eines scharfen Schusses unbrauchbar gemachte Waffen

Die Benützung von Waffen zu szenischen Zwecken und mit diesen zusammenhängenden Tätigkeiten im Rahmen des Bühnenbetriebs ist für Schusswaffen dann zulässig, wenn sie zur Abgabe eines scharfen Schusses unbrauchbar gemacht worden sind. Die Verwendung durch einen Bühnenwaffenmeister ist zulässig. Es handelt sich allerdings um Waffen, d.h. außerhalb des Bühnenbetriebs ist ggf. eine Waffenbesitzkarte erforderlich.

Bei Signalwaffen ist ein Besitz nur entsprechend der waffenrechtlichen Kategorie möglich.

Liegt keine Berechtigung vor, stellen wir Ihnen gerne einen Waffenmeister zur Seite.

Perkussionswaffen und solche die vor 1871 erzeugt wurden

Volljährigen ist in Österreich entsprechend WaffG der Besitz solcher Waffen ermöglicht. Eine Waffenbesitzkarte ist auch für Faustfeuerwaffen nicht erforderlich.

Nachbauten von Waffen deren Modell vor 1871 entwickelt wurde

Ebenso wie bei den Originalen, nur dass Faustfeuerwaffen eine Waffenbesitzkarte voraussetzen.

Luftdruckwaffen / CO2-Waffen nach WaffG

Sind von der WBK-Pflicht ausgenommen, allerdings handelt es sich um Waffen. Ein Führen ist daher nur mit Waffenpass gestattet.

Airsoft / Softair

Können frei gemietet werden.

Deaktivierte Waffen

Sind ehemalige Schusswaffen vollständig deaktiviert und als solche von der Behörde überprüft, gelten sie nicht mehr als Waffen und können frei gemietet werden.

Deko Nachbauten von Waffen

Spezifisch als Dekorationsobjekte nachgebaute Attrappen sind nicht funktionsfähig und können als Gegenstände frei gemietet werden.

Nicht-Schusswaffen

Klingenwaffen und dergleichen können ab 18 gemietet und im Rahmen szenischer Zwecke frei verwendet werden.

7. Waffenmeister für Filmwaffen

Gewisse Waffen bedürfen professioneller Betreuung durch einen Waffenmeister. Unsere erfahrenen Experten stehen Ihrer Produktion gerne zur Seite.

Schreckschuss-Munition am Set

Sie können von unserem Waffenfachhandel zu handelsüblichen Preisen Schreckschussmunition ab 1.000 Stück beziehen.

Ansonsten bringen wir eine dem Drehbuch entsprechende Menge an Munition mit und verrechnen nur tatsächlich verwendete Patronen. Dabei kommt der Schuss auf 2 Euro netto.

8. Beratung und Begleitung

Für individuelle Beratung und Betreuung vom Skript bis zum Set stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

20% etwaiger Consulting-Kosten schreiben wir gerne auf Ihren Mietpreis gut (bis max. 50% der gesamten Mietkosten).

Auch passende Fortbildungen zur sicheren und technisch korrekten Handhabung durch Ihr Team bieten wir in unseren Workshops und auf Anfrage.

Wir wünschen viel Erfolg bei der authentischen Inszenierung Ihrer Action und würden uns freuen, Sie dabei begleiten zu dürfen.

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